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Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Satzungszwecke aktiv zu unterstützen. Die Mitgliedschaft wird durch (formlosen) schriftlichen Antrag erworben, über den der Vorstand mit 2/3-Mehrheit entscheidet.Jedes Mitglied benennt einen Bevollmächtigten, der es in der Mitgliederversammlung vertritt und - sofern gegeben - das Stimmrecht ausübt. Die Satzung unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern sowie außerordentlichen und fördernden Mitgliedern.

Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder mit A- oder B-Status. Mitglieder mit A-Status sind Hersteller- und Dienstleistungsunternehmen, Programm- und Inhalteanbieter, Rundfunkanstalten (öffentlich-rechtliche wie private) und Landesmedienanstalten, Netz- und Satellitenbetreiber sowie alle Unternehmen vergleichbarer Art, deren Tätigkeit unmittelbar der Medienwirtschaft zuzuordnen ist und / oder die gewinnorientiert tätig sind. Mitglieder mit B-Status sind Institutionen und Organisationen, die selbst nicht gewinnorientiert arbeiten, die aber aus Mitgliedern zusammengesetzt sind oder Institutionen vertreten, die ihrerseits gewinnorientiert arbeiten. Dazu gehören z.B. Verbände, Kooperationen und vergleichbare Institutionen.

Außerordentliche Mitglieder sind z.B. Bundesministerien oder Landesregierungen, Verwaltungen, Behörden oder Vereine, die mit dem Fernsehen der Zukunft direkt oder indirekt befasst sind. Sie haben beratende Funktion (kein Stimmrecht) und zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

Fördernde Mitglieder unterstützen die Arbeit und die Ziele der Plattform durch freiwillige Beiträge und / oder Spenden.

Zur Aufnahme als Mitglied genügt ein formloser Antrag an die Geschäftsstelle bzw. die Geschäftsführerin. Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr beträgt:
  
für ordentliche Mitglieder mit A-Status:            10.400 Euro 
für Unternehmen unter 500 Mitarbeitern:          5.200 Euro 
für ordentliche Mitglieder mit B-Status:              2.600 Euro 

 

 

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