Mitgliedschaft
Was die DTVP-Mitgliedschaft konkret leistet.
Die DTVP ist seit 1990 der Verein, in dem die Medienbranche der DACH-Region ihre gemeinsamen Lösungen für TV und Streaming erarbeitet. Über 50 Mitglieder aus Sendern, Plattformen, Geräteherstellern, Forschungseinrichtungen und Behörden arbeiten in drei Arbeitsgruppen an White Papers, Implementierungsprofilen und Spezifikationen, bevor neue Technologien den Markt erreichen. Mitgliedschaft heißt: bei diesen Lösungen mit am Tisch sitzen.
DIE VORTEILE DER MITGLIEDSCHAFT
Drei Vorteile. Ein Anspruch.
Mitgestalten, früher wissen, vernetzt sein: Was die DTVP-Mitgliedschaft im operativen Alltag konkret leistet.
Einfluss
Mitgestalten, statt nur umsetzen.
Mitglieder erhalten frühzeitige Information bei neuen Technologien und Standards und beeinflussen ihre Einführung in der DACH-Region aktiv über die Arbeitsgruppen — von Implementierungsprofilen bis zu Spezifikationen.
Vorsprung
Wissen, bevor der Markt es weiß.
Exklusiver Zugang zu Fachinformationen und Spezifikationen vor öffentlicher Veröffentlichung. Plus die Synergien aus AG-Arbeit, Task Forces und Plugfest, also Erkenntnisse, die im aktiven Austausch entstehen, nicht in fertigen Dokumenten.
Netzwerk
Austausch, ohne Vertriebsfilter.
Regelmäßiger fachlicher Austausch mit Sendern, Plattformen, Herstellern, Forschungseinrichtungen und Behörden auf Experten- und Entscheider-Ebene. Plus zusätzliche Präsenz bei wichtigen Branchenveranstaltungen.
Erstmal als Gast hospitieren?
Sie überlegen, ob die DTVP zu Ihrem Unternehmen passt? Nehmen Sie unverbindlich als Gast an einer AG-Sitzung teil.
Die Geschäftsstelle koordiniert gerne den Termin.
Wer Mitglied werden kann
Vier Mitgliedsarten, ein Anspruch.
Die Satzung der DTVP unterscheidet vier Mitgliedsarten, je nach Rolle und Beitrag im Verein.
So werden Sie Mitglied
Wir freuen uns auf Sie.
Mitglied der DTVP kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Satzungszwecke aktiv zu unterstützen. Die Aufnahme erfolgt über einen formlosen Antrag an die Geschäftsstelle. Jedes Mitglied benennt einen Delegierten, der es in der Mitgliederversammlung vertritt und das Stimmrecht ausübt.
Bei Fragen zum Antrag oder zur Aufnahme steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.